KLASSEN
Klasse B
Alter: 18 Jahre (17 Jahre - BF17)
Art: Kraftfahrzeuge (ausgenommenAM, A1, A2 und A)
Gewicht: mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg
Person: die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind
Anhänger: mit Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500kg
zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
Klasse BE
Alter: 18 Jahre (17 Jahre - BF17)
Art: Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger oder Sattelanhänger bestehen
Gewicht: sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers
3500kg nicht übersteigt
Klasse C1
Alter: 18 Jahre
Art: Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A, D1 und D)
Gewicht: mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg,
aber nicht mehr als 7500kg
Person: die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind
Anhänger: mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Klasse C1E
Alter: 18 Jahre (17 Jahre - BF17)
Art: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und
einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen
Gewicht: mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen, sofern die zulässige Fahrzeugkombination 12000kg nicht übersteigt
Klasse C
Alter: 21 Jahre (18 Jahre mit Ausnahmeregelungen)
Art: Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A, D1 und D)
Gewicht: mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg
Person: die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind
Anhänger: mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Klasse CE
Alter: 21 Jahre (18 Jahre mit Ausnahmeregelungen)
Art: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen
Gewicht: mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen
Klasse D1 *nicht in unseren Leistungen enthalten
Alter: 21 Jahre (18 Jahre mit Ausnahmeregelung)
Art: Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2 und A)
Person: die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind
Länge: deren Länge nicht mehr als 8m beträgt
Anhänger: mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Klasse D1E * nicht in unseren Leistungen enthalten
Alter: 21 Jahre (18 Jahre mit Ausnahmeregelungen)
Art: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger bestehen
Gewicht: mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Klasse D *nicht in unseren Leistungen enthalten
Alter: 24 Jahre (18 - 23 Jahre mit Ausnahmeregelung)
Art: Kraftfahrzeuge (ausgenommenAM, A1, A2 und A)
Person: die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind
Anhänger: mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Klasse AM ab Frühjahr 2019 bei uns im Programm
Alter: 16 Jahre
Art: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
Geschwindigkeit: von nicht mehr als 50cm³ oder 4kw bei Elektromotoren
Art: Krafträder (Fahrrad mit Hilfsmotor)
Geschwindigkeit: von nicht mehr als 45km/h
Hubraum: von nicht mehr als 50cm³
Art: Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Geschwindigkeit: von nicht mehr als 45km/h
Hubraum: von nicht mehr als 50cm³ oder 4kw bei Elektromotoren
Gewicht: nur bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge, darf die Leermasse nicht mehr als
350kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
Klasse A1 ab Frühjahr 2019 bei uns im Programm
Alter: 16 Jahre
Art: Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum: von bis zu 125cm³
Motorleistung: von nicht mehr als 11kw,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kw/kg nicht übersteigt
Art: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum: von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit
einer Leistung von bis zu 15kW
Klasse A2 ab Frühjahr 2019 bei uns im Programm
Alter: 18 Jahre
Art: Krafträder (auch mit Beiwagen)
Motorleistung: von nicht mehr als 35kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kW/kg nicht übersteigt
Klasse A ab Frühjahr 2019 bei uns im Programm
Alter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung
von mehr als 15kW) oder mit 20 Jahre (bei einem Vorbesitz der Klasse A2
von mindestens 2 Jahren)
Art: Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum: mehr als 50cm³
Geschwindigkeit: Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
Art: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Motorleistung: mehr als 15kW
Art: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern von mehr
als 50cm§ bei Verbrennungsmotoren
oder
Geschwindigkeit: von mehr als 45km/h
Motorleistung: mehr als 15kW
Klasse L
Alter: 16 Jahre (Ausnahmeregelung möglich)
Art: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-
oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden
Geschwindigkeit: mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h
Anhänger: Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer
Geschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h geführt werden sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapel und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Klasse T
Alter: 16 Jahre (Ausnahmeregelungen möglich)
Art: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-
oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden
Geschwindigkeit: mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 60km/h auch mit Anhängern
Andere: selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 40km/h jeweils auch mit Anhängern
Alter: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40km/h dürfen nur von Inhabern einer
Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem
Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach §42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach §46
Quelle: Straßenverkehrsrecht - Beck´sche Textausgaben
Klasse DE *nicht in unseren Leistungen enthalten
Alter: 24 Jahre (18 - 23 Jahre mit Ausnahmeregelung)
Art: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger bestehen
Gewicht: mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen